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23 Parteien wollen an der Landtagswahl 2013 teilnehmen; rd. 249 000 Jungwählerinnen und Jungwähler können an der Wahl teilnehmen; Landeswahlausschuss tagt am 9. November 2012

HANNOVER. Außer den fünf bereits im Niedersächsischen Landtag und im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien CDU, SPD, FDP, GRÜNE und DIE LINKE. wollen sich weitere 18 Vereinigungen als Parteien am 20. Januar 2013 dem Votum der rd. 6,2 Millionen Wahlberechtigten stellen, von denen rd. 121 000 weibliche Wahlberechtigte und rd. 128 000 männliche Wahlberechtigte im Alter von 18 bis unter 21 Jahren sind.

Nach Angaben von Landeswahlleiterin Ulrike Sachs haben folgende Vereinigungen bis zum Termin, 22.10.2012, 18:00 Uhr, Unterlagen eingereicht (Auflistung in alphabetischer Reihenfolge):

Parteiname

Kurzbezeichnung

- Bündnis 21/RRP

- DEMOKRATIE-DD-DEUTSCHLAND

DD

- Demokratische Eliten Partei

DEP

- Deutsche Demokratische Partei

ddp

- Deutsche Zentrumspartei - Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870

ZENTRUM

- DIE FREIHEIT - Bürgerrechtspartei für mehr Freiheit und Demokratie

DIE FREIHEIT Niedersachsen

- DIE SENIORENPARTEI

- Familien-Partei Deutschlands

FAMILIE

- FREIE WÄHLER Niedersachsen

FREIE WÄHLER

- Links-Liberale Partei Deutschlands

LLPD

- Muslimisch Demokratische Union

MDU

- Nationaldemokratische Partei Deutschlands

NPD

- NEIN-Idee Niedersachsen

NEIN!

- Partei Bibeltreuer Christen

PBC

- PARTEI DER VERNUNFT Landesverband Niedersachsen

PARTEI DER VERNUNFT

- Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative

Die PARTEI

- Partei Gesunder Menschenverstand Deutschland

GMD

- Piratenpartei Niedersachsen

PIRATEN

Über die wahlrechtliche Anerkennung als Partei entscheidet der Landeswahlausschuss, der am 9. November um 10.00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Dienstgebäudes des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, 30169 Hannover, Lavesallee 6, unter Vorsitz der Landeswahlleiterin zu seiner ersten öffentlichen Sitzung zusammentreten wird. Der Landeswahlausschuss hat bei seiner Entscheidung neben formellen Kriterien zu prüfen, welche der genannten Vereinigungen die nach dem Parteiengesetz erforderlichen Merkmale einer Partei erfüllen. Dazu gehören beispielsweise eine Satzung, ein Programm und ein ordnungsgemäß gewählter Vorstand.

Bis zum 15. November 2012, 18.00 Uhr, müssen die zugelassenen und bereits vertretenen Parteien ihre Wahlvorschläge bei den Wahlleiterinnen und Wahlleitern eingereicht haben. Diese Frist gilt auch für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber, die sich an der Landtagswahl mit einem Kreiswahlvorschlag beteiligen wollen.

Über die Zulassung der Landeswahlvorschläge entscheidet der Landeswahlausschuss in seiner zweiten Sitzung am 23. November 2012.

Dieser Presseinformation ist ein Exemplar der Vergleichszahlen zur Landtagswahl 2013 beigefügt. Das Zahlenmaterial enthält die Ergebnisse der Parteien CDU, SPD, FDP, GRÜNE und DIE LINKE. bei der Landtagswahl am 27. Januar 2008 – Erst- und Zweitstimmen –, umgerechnet auf die zur Landtagswahl 2013 geltende Wahlkreiseinteilung.

 

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.10.2012

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