Anzeige eines Volksbegehrens
Die Landeswahlleiterin hat die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages, Frau Dr. Gabriele Andretta, und den Ministerpräsidenten Stephan Weil darüber informiert, dass ihr die Durchführung eines Volksbegehrens nach Artikel 48 der Niedersächsischen Verfassung angezeigt worden ist.