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Wahl des Niedersächsischen Landtags am 15.10.2017; Informationen zum weiteren Verfahren


HANNOVER. Der Niedersächsische Landtag hat am gestrigen Tage seine Auflösung beschlossen. Nach Artikel 9 Abs. 2, 2. Alt. der Niedersächsischen Verfassung ist nun binnen zwei Monaten ein neuer Landtag zu wählen. Die Landesregierung hat mit Verordnung vom 21.08.2017 den 15.10.2017 als Wahltag bestimmt; der ursprünglich festgelegte Termin 14.01.2018 wurde aufgehoben (Verordnung über die Neubestimmung des Wahltages und der Wahlzeit der Wahl zum Niedersächsischen Landtag der 18. Wahlperiode, Nds. GVBl. S. 266).

Da die Landtagswahl in 54 Tagen stattfindet, sind einige der für die Vorbereitung der Landtagswahl sonst üblichen Fristen zu verkürzen. Die Landeswahlleiterin macht daher von ihrer Ermächtigung aus § 55 Abs. 5 Satz 1 NLWG Gebrauch und erlässt eine Verordnung zur Verkürzung bestimmter gesetzlicher Fristen für die Durchführung der Landtagswahl 2017. Danach bestimmen sich die nunmehr einzuhaltenden Fristen wie folgt:

  • Die Frist für die Einreichung der Wahlanzeige bei der Landeswahlleiterin endet Dienstag, den 29.08.2017, 18 Uhr (47. Tag vor der Wahl).
  • Über die Zulassung der Parteien zur Teilnahme an der Landtagswahl entscheidet der Landeswahlausschuss spätestens bis Freitag, den 08.09.2017 (37. Tag vor der Wahl).
  • Die Frist für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge bei der jeweils zuständigen Kreiswahlleitung bzw. für die Einreichung der Landeswahlvorschläge bei der Landeswahlleiterin endet Montag, den 11.09.2017, 18 Uhr (34. Tag vor der Wahl).
  • Über die Zulassung entscheiden die jeweils zuständigen Wahlausschüsse Freitag, den 15.09.2017 (30. Tag vor der Wahl).
  • Gegen die Entscheidung der Kreiswahlausschüsse kann – unverändert - binnen drei Tagen nach Entscheidungsverkündung in der Sitzung Beschwerde an den Landeswahlausschuss gerichtet werden.
  • Dieser entscheidet bis Donnerstag, den 21.09.2017 (24. Tag vor der Wahl), über die eingegangenen Beschwerden.



 

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.08.2017

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