Artikel-Informationen
erstellt am:
22.08.2017
HANNOVER. Der Niedersächsische Landtag hat am gestrigen Tage seine Auflösung beschlossen. Nach Artikel 9 Abs. 2, 2. Alt. der Niedersächsischen Verfassung ist nun binnen zwei Monaten ein neuer Landtag zu wählen. Die Landesregierung hat mit Verordnung vom 21.08.2017 den 15.10.2017 als Wahltag bestimmt; der ursprünglich festgelegte Termin 14.01.2018 wurde aufgehoben (Verordnung über die Neubestimmung des Wahltages und der Wahlzeit der Wahl zum Niedersächsischen Landtag der 18. Wahlperiode, Nds. GVBl. S. 266).
Da die Landtagswahl in 54 Tagen stattfindet, sind einige der für die Vorbereitung der Landtagswahl sonst üblichen Fristen zu verkürzen. Die Landeswahlleiterin macht daher von ihrer Ermächtigung aus § 55 Abs. 5 Satz 1 NLWG Gebrauch und erlässt eine Verordnung zur Verkürzung bestimmter gesetzlicher Fristen für die Durchführung der Landtagswahl 2017. Danach bestimmen sich die nunmehr einzuhaltenden Fristen wie folgt:
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.08.2017