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Vordrucke zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Bundestagswahl 2013

Für die Bundestagswahl 2013 können die Parteien bereits seit dem 28. Juni 2012 ihre Bewerberinnen und Bewerber in entsprechenden Aufstellungsversammlungen bestimmen. Die Wahlvorschläge selbst können bis zum 15. Juli 2013 (= neunundsechzigster Tag vor der Wahl), 18 Uhr bei den jeweils zuständigen Wahlleitungen eingereicht werden.

Für die Aufstellung und Einreichung der Wahlvorschläge gibt es – wie bei den vergangenen Wahlen – Vordrucke, die gemäß dem Anhang zur Bundeswahlordnung (BWO) festgelegt sind. Sie stehen zum Herunterladen zur Verfügung.

Das Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Muster 14 und 21) erhalten Sie für den Kreiswahlvorschlag bei der zuständigen Kreiswahlleitung bzw. für die Landesliste
bei der Landeswahlleiterin. Dabei haben Parteien zu bestätigen, dass die Bewerber bereits nach § 21 BWahlG aufgestellt worden sind.

Für die Einreichung der Wahlvorschläge werden insgesamt folgende Vordrucke benötigt:

1. Kreiswahlvorschläge:

  • Muster 13: Kreiswahlvorschlag
  • Muster 14: Unterstützungsunterschrift und Bescheinigung des Wahlrechts (bei Bedarf)
  • Muster 15: Zustimmungserklärung für Beweber eines Kreiswahlvorschlages mit der Versicherung an Eides statt zur Parteimitgliedschaft für Beweber eines Kreiswahlvorschlages einer Partei
  • Muster 16: Bescheinigung der Wählbarkeit
  • Muster 17: Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung des Bewerbers für den Wahlkreis
  • Muster 18: Versicherung an Eides statt zur Bewerberaufstellung im Wahlkreis

2. Landeslisten:

  • Muster 16: Bescheinigung der Wählbarkeit
  • Muster 20: Landesliste
  • Muster 21: Unterstützungsunterschrift und Bescheinigung des Wahlrechts (bei Bedarf)
  • Muster 22: Zustimmungserklärung und Versicherung an Eides statt zur Parteimitgliedschaft für Bewerber einer Landesliste
  • Muster 23: Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung der Bewerber für die Landesliste
  • Muster 24: Versicherung an Eides statt zur Aufstellung der Landeslistenbewerber

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