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Informationen rund um die Wahl 2011

An dieser Stelle möchten wir häufig gestellte Fragen zu den Kommunalwahlen beantworten.


In welchen Kommunen werden am 11.09.2011 auch hauptamtliche Landrätinnen und Landräte, Bürgemeisterinnen und Bürgermeister gewählt?

Es werden 15 Landräte, 5 Oberbürgermeister, 65 Bürgermeister und 29 Samtgemeindebürgermeister gewählt.

In welchem Landkreis, welcher Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde Direktwahlen stattfinden, ist der Datei "Direktwahlen am 11.09.2011" zu entnehmen, die zum Herunterladen zur Verfügung steht. Hierbei handelt es sich um alle Direktwahlen, die dem Landeswahlleiter gemeldet worden sind.

Wie viele Wahlberechtigte gibt es am 11.09.2011?

Von den rd. 7,9 Mio Einwohnern Niedersachsens sind bei den Kommunalwahlen am 11.09.2011 wahlberechtigt (geschätzt):

insgesamt weiblich männlich
Wahlberechtigte am 11.09.2011 6.537.100 3.352.135 3.184.965
Deutsche Wahlberechtigte 6.382.359 3.280.426 3.101.933
Nichtdeutsche EU-Bürger/innen 154.741 71.709 83.032
16-21jährige Wahlberechtigte 425.605 207.531 218.074
16-17jährige Wahlberechtigte 164.679 80.349 84.330
Erstwähler 337.114 164.428 172.686

Welche Wahlvorschlagsträger (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) müssen eine Wahlanzeige beim Landeswahlleiter stellen?

Parteien, die an den Kommunalwahlen am 11.09.2011 teilnehmen wollen, mussten dies bis zum 13.06.2011 (90. Tag vor der Wahl) beim Landeswahlleiter anzeigen. Der Wahlanzeige sind die für Niedersachsen geltende schriftliche Parteisatzung und das Parteiprogramm sowie ein Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landesvorstand beizufügen.

Parteien, die bereits im Deutschen Bundestag oder im Niedersächsischen Landtag vertreten sind, müssen die Wahl nicht anzeigen. Dies sind: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und DIE LINKE.

Auch Wählergruppen und Einzelbewerber müssen keine Wahlanzeige abgeben.

Am 28.06.2011 hat der Niedersächsisches Landeswahlausschuss in öffentlicher Sitzung 15 Vereinigungen als Parteien für die Kommunalwahlen 2011 anerkannt. Welche politische Vereinigungen anerkannt wurden, ist der Datei "Anerkennnung der Parteien - Bekanntmachung des LWL vom 28.06.2011" zu entnehmen.

Welche entscheidenden Fristen gelten für diese Wahl?

Wichtig sind in diesem Jahr insbesondere folgende Termine und Fristen:

  • Spätestens am 120. Tag vor der Wahl, also spätestens am 14.05.2011, müssen die Wahlleiterinnen und Wahlleiter der Gemeinden und Kreise ihre Wahlbekanntmachung u. a. über die Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter, die Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche und die Zahl der notwendigen Unterstützungsunterschriften, veröffentlichen.
  • Bis zum 90. Tag vor der Wahl, also spätestens am 13.06.2011, müssen diejenigen politischen Vereinigungen, die an den Kommunalwahlen als Partei teilnehmen wollen und nicht im Bundestag oder im Niedersächsischen Landtag vertreten sind, ihre Wahlanzeige beim Landeswahlleiter einreichen. Bis zum 72. Tag vor der Wahl, also spätestens am 01.07.2011, muss der Landeswahlausschuss dann über die Anerkennung als Partei entscheiden.
  • Bis zum 48. Tag vor der Wahl, also spätestens am 25.07.2011, müssen die einzelnen Wahlvorschläge vor Ort bei den Gemeinde- bzw. Kreiswahlleitungen eingereicht werden.
  • Bis zum 39. Tag vor der Wahl, also spätestens am 03.08.2011, muss über die Zulassung der Wahlvorschläge durch die Gemeinde- oder Kreiswahlausschüsse entschieden werden. Danach können dann auch die Stimmzettel gedruckt werden.

Weitere bedeutende Termine sind:

  • Der 35. Tag vor der Wahl, also der 07.08.2011, ist der Stichtag für die Aufstellung des Wählerverzeichnisses, das dann vor Ort vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl (22.08. bis 26.08.) von den Bürgern eingesehen werden kann.
  • Spätestens am 6. Tag vor der Wahl, also am 05.09.2011, muss die Wahlbekanntmachung (Beginn und Ende der Wahlzeit, Wahlbezirke und Wahlräume) der Gemeinden erfolgen.
  • Spätestens am 4. Tag vor der Wahl, also am 07.09.2011, müssen die Wahlausschüsse über Berichtungsanträge zum Wählerverzeichnis entscheiden.
  • Der 3. Tag vor der Wahl, also der 08.09.2011, ist der früheste Termin für den Abschluss des Wählerverzeichnisses. Dies muss spätestens am Tag vor der Wahl, also am 10.09.2011, abgeschlossen sein.
  • Bis spätestens am 2. Tag vor der Wahl 18:00 Uhr, also am 09.09.2011, können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen beantragt werden. In Ausnahmefällen noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr

Der Wahlkalender mit allen oben aufgeführten Terminen steht zum Herunterladen zur Verfügung.

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