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Anzeige einer Volksinitiative gem. Artikel 47 Niedersächsische Verfassung

Volksinitiative „Stoppt Gendern in Niedersachsen“ benötigt 70.000 Unterschriften


HANNOVER. Die Niedersächsische Landeswahlleiterin hat die Präsidentin des Niedersächsiäschen Landtages Frau Hanna Naber und den Ministerpräsidenten Stephan Weil darüber informiert, dass ihr die Durchführung einer Volksinitiative nach Artikel 47 der Niedersächsischen Verfassung in der vom Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetz vorgeschriebenen Weise angezeigt worden ist.

Die Initiatorinnen und Initiatoren verlangen mit der Volksinitiative „Stoppt Gendern in Niedersachsen“, dass der Niedersächsische Landtag die Landesregierung verpflichtet,

- dafür zu sorgen, dass in den Behörden des Landes und der Kommunen sowie den Bildungseinrichtungen die amtliche Kommunikation und Veröffentlichung unter Einhaltung der Regeln des „Rats der deutschen Rechtschreibung“ – ohne Gender-Sonderzeichen – erfolgt,

- verbindlich vorzugeben, dass sämtliche Varianten sogenannter Gender-Sonderzeichen in der offiziellen internen und externen Kommunikation keine Verwendung finden und

- die öffentlichen Unternehmen und die niedersächsischen Rundfunkeinrichtungen (NDR u.a.) aufzufordern, diese Vorgaben für Ihre Kommunikation zu übernehmen.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Volksinitiative müssen innerhalb der gesetzlichen Frist bis zum 07.03.2025 mindestens 70.000 Unterschriften von zur Teilnahme an der Landtagswahl in Niedersachsen wahlberechtigten Personen sammeln. Wenn das Quorum erreicht wird, hat der Landtag zu entscheiden, ob er sich mit der Volksinitiative befasst. Hinweis für die Redaktionen: Ein Muster des verbindlich festgelegten Unterschriftenbogens ist als PDF-Datei beigefügt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.03.2024

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