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Bundestagswahl 2021 - Rechtsänderung zur Bewerberaufstellung

Erlass der COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung

Für die Wahlvorbereitungen der Bundestagswahl am 26.09.2021 weise ich hinsichtlich der Bewerberaufstellungen auf die geänderte Rechtslage hin:

Ergänzend zu den Vorschriften der Bewerberaufstellung für Kreiswahlvorschläge in § 21 Bundeswahlgesetz (BWG) und für Landeslisten in § 27 BWG wurde aufgrund der Entwicklungen und Auswirkungen der COVID-19-Pandemie durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.10.2020 (abrufbar im Bundesgesetzblatt (BGBl) Teil I, Seite 2264) in § 52 Abs. 4 BWG eine Verordnungsermächtigung eingefügt, wonach das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mit Zustimmung des Bundestages in einer Verordnung abweichende Regelungen über die Aufstellung von Wahlbewerbern treffen kann.

Von dieser Ermächtigung hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Gebrauch gemacht und mit Zustimmung des Bundestages die Verordnung über die Aufstellung von Wahlbewerbern und die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlungen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung) vom 28.01.2021 erlassen, die im Bundesgesetzblatt Nr. 4 vom 02.02.2021, Teil I S. 115, veröffentlicht wurde und die am 03.02.2021 in Kraft tritt.


Der Bundeswahlleiter hat Hinweise zur Anwendung der COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung veröffentlicht, die Sie über dessen Internetauftritt erhalten.


Den Verordnungstext finden Sie im Bundesgesetzblatt.


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