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Volksbegehren in Niedersachsen

Seit dem das Volksabstimmungsgesetz in Kraft getreten ist, wurden in Niedersachsen elf Volksbegehren initiiert:

  • Volksbegehren "WIR gegen die Rechtschreibreform"
  • Volksbegehren "Befragung des Volkes in Niedersachsen zur Einführung der Europäischen Einheitswährung EURO"
  • Volksbegehren "Gentechnikfrei aus Niedersachsen"
  • Volksbegehren "Kindertagesstätten-Gesetz Niedersachsen"
  • Volksbegehren "Gesetz zur Befragung des Volkes in Niedersachsen zur gesetzlichen Regelung der Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte nach Deutschland"
  • Volksbegehren "Gesetz zur Sicherstellung der Unterrichtserteilung an öffentlichen Schulen"
  • Volksbegehren "Gesetz über ein Landesblindengeld für Zivilblinde in Niedersachsen"
  • "Volksbegehren für den Erhalt des alten Landtagsgebäudes"
  • "Volksbegehren für gute Schulen in Niedersachsen"
  • Volksbegehren "Schluss mit Schulden" sowie
  • Volksbegehren "Artenvielfalt"
  • Volksbegehren "OFFENE FÖRDERSCHULEN. OFFENE CHANCEN"

Diese Volksbegehren wurden mit sehr unterschiedlichem Erfolg durchgeführt. Vier Volksbegehren scheiterten bereits an dem Zulassungsquorum von 25.000 Unterstützungsunterschriften. Hierzu gehört auch das "Volksbegehren für den Erhalt des alten Landtagsgebäudes". Das Volksbegehren wurde nach § 19 Abs. 1 Satz 2 NVAbstG im November 2010 für erledigt erklärt.

Das Volksbegehren "Gesetz über ein Landesblindengeld für Zivilblinde in Niedersachsen" wurde für erledigt erklärt, nachdem das Gesetz über das Landesblindengeld für Zivilblinde in Niedersachsen am 15. Dezember 2006 dahingehend geändert wurde, dass alle Zivilblinde in Niedersachsen seit dem 1. Januar 2007 ein einkommens- und vermögensunabhängiges Blindengeld erhalten.

Das Volksbegehren "Gentechnikfrei aus Niedersachsen" hatte eine hohe Resonanz in der niedersächsischen Bevölkerung und erreichte in der gesetzten Frist für das Zulassungsquorum bereits die dreifache Anzahl der geforderten Unterstützungsunterschriften. Da zu der Zeit das Bundesministerium für Gesundheit eine Verordnung zur Positivkennzeichnung von Lebensmitteln vorbereitete, haben die Initiatoren das Volksbegehren nicht weiter verfolgt und keinen Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit gestellt.

Auch das Volksbegehren "WIR gegen die Rechtschreibreform" hatte in der Bevölkerung eine hohe Resonanz. Für das Volksbegehren konnten insgesamt 277.318 gültige Unterstützungsunterschriften gesammelt werden. 592.934 gültige Eintragungen auf den Unterschriftenbögen wären für ein erfolgreiches Volksbegehren erforderlich gewesen. Damit fehlten für das festgelegte Quorum 315.721 Unterstützungsunterschriften. Auch 87.081 weitere vorgelegte Unterstützungsunterschriften, die aber nicht als gültige Eintragungen gewertet werden konnten, weil sie sich auf Unterschriftenlisten befanden, die nicht dem vom Landeswahlleiter verbindlich festgelegten Unterschriftenbögen entsprachen, hätten nicht zum Erreichen des Unterschriftenquorums beigetragen.

Das "Volksbegehren für gute Schulen in Niedersachsen" hatte in der niedersächsischen Bevölkerung ebenfalls eine hohe Resonanz. Die Vertreterinnen und Vertreter des Volksbegehrens hatten den Antrag auf Prüfung der Zulässigkeit am 28.05.2010 beim damaligen Landeswahlleiter Volker Homuth eingereicht. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Initiatoren des Volksbegehrens bereits 99.288 Unterstützungsunterschriften vorgelegt. Der Antrag wurde der Landesregierung zur Beschlussfassung zugeleitet. Nach der Niedersächsischen Verfassung hat die Landesregierung darüber zu entscheiden, ob ein Volksbegehren zulässig ist.

Am 21.09.2010 und 30.11.2010 hat die Landesregierung entschieden, dass das Volksbegehren nur mit Änderungen zulässig ist. Auch wenn der wesentliche Kern des Volksbegehrens durch diese Änderungen unberührt bliebe, sei der Text des § 3 Satz 1 des auf den Unterschriftenbögen abgedruckten Gesetzesentwurfs abzuändern. Die Landesregierung war der Auffassung, dass die Fortführung sog. Voller Halbtagsschulen in Fällen, in denen die betroffenen Schulen zwischenzeitlich aufgehoben oder mit anderen zusammengelegt wurden, eines Antrages des jeweiligen Schulträgers bedürfe. Diese Voraussetzung sei in den zur Abstimmung gestellten Gesetzesentwurf aufzunehmen. Gegen diese Entscheidung haben die Initiatoren des Volksbegehrens den Niedersächsischen Staatsgerichtshof angerufen. Am 01.07.2011 haben die Landesregierung und die Vertreter des Volksbegehrens vor dem Staatsgerichtshof einen Vergleich geschlossen. Die Beschlüsse der Landesregierung wurden aufgehoben. Dem Vergleich entsprechend wurde der bisherige Unterschriftenbogen abgeändert.

Bis zum 14.01.2012 konnten die Initiatoren weiter Unterschriften sammeln. Für einen Erfolg des Volksbegehrens hätten von zehn Prozent der zur Landtagswahl wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens – rd. 608 730 – Unterstützungsunterschriften gesammelt werden müssen. Nach dem Beschluss des Niedersächsischen Landeswahlausschusses vom 28.02.2012 wurden für das Volksbegehren 254.341 gültige Unterstützungsunterschriften gesammelt. Damit wurde die für das Zustandekommen des Volksbegehrens erforderliche Anzahl von Unterschriften um 354.389 Eintragungen unterschritten.

Das Volksbegehren "Schluss mit Schulden" startete am 09.01.2013. Ziel des Volksbegehrens sollte die Verankerung eines eigenständigen und frühzeitigen Neuverschuldungsverbots in der Niedersächsischen Verfassung sein. Am 10.07.2013 haben die Vertreterinnen und Vertreter das Volksbegehren zurückgenommen. Die Rücknahme wurde damit begründet, dass sie keine Möglichkeit mehr sähen, das erforderliche Quorum von 25.000 Unterschriften noch zu erreichen.

Das einzige Volksbegehren, das bisher in Niedersachsen zustande kam, ist das Volksbegehren "Kindertagesstätten-Gesetz Niedersachsen". Innerhalb von nur viereinhalb Monaten seit Sammlungsbeginn konnten 639.219 gültige Unterstützungsunterschriften gesammelt werden. Damit wurde schon zu diesem frühen Zeitpunkt das zu erreichende Quorum von zehn Prozent der Wahlberechtigten um 46.285 überschritten. Insgesamt haben 690.793 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger das Volksbegehren unterstützt. Der Landtag hat sich das Anliegen des Volksbegehrens zu Eigen gemacht und den mit dem Volksbegehren eingebrachten Gesetzentwurf mit geringen Änderungen am 14.12.2001 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder – Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 34, S. 758) beschlossen.

Am 29.04.2020 wurde bei der Niedersächsischen Landeswahlleiterin ein Volksbegehren mit der Bezeichnung „Artenvielfalt“ angezeigt. Nach Bekanntmachung im Niedersächsischen Ministerialblatt lief die Frist von sechs Monaten, um die für die Stellung des Antrags auf Zulässigkeit des Volksbegehrens erforderliche Unterschriftenzahl von 25.000 zu erreichen. Zwar wurden für das Volksbegehren bis zum Ablauf der Sechs-Monats-Frist 162.530 gültige Unterstützungsunterschriften gesammelt. Da die Initiatorin und die Initiatoren bis zum Ablauf der Sechs-Monats-Frist jedoch nicht den Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit gestellt haben, hat sich das Volksbegehren erledigt.

Am 29.08.2022 wurde bei der Niedersächsischen Landeswahlleiterin ein Volksbegehren mit der Bezeichnung "OFFENE FÖRDERSCHULEN. OFFENE CHANCEN" angezeigt.

Hier finden Sie die dazugehörige Presseerklärung:

 

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