Niedersächsische Landeswahlleiterin Niedersachsen klar Logo

Wahl zum Europäischen Parlament 2024

Allgemeine Inormationen

Die 10. Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments findet in der Europäischen Union vom 06. bis 09. Juni 2024 statt. Die Bundesregierung hat am 10. August den Wahltag für die Bundesrepublik Deutschland auf den 09. Juni 2024 festgesetzt.

Grundsätzlich wird das Europäische Parlament alle fünf Jahre neu gewählt. Dementsprechend beträgt auch die Wahlperiode fünf Jahre. Gemäß § 1 des Europawahlgesetzes (EuWG) entfallen auf die Bundesrepublik Deutschland 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Damit stellt die Bundesrepublik Deutschland die maximal mögliche Anzahl an Abgeordneten. Einschließlich der Präsidentin oder des Präsidenten ist die Zahl der Abgeordneten aus den einzelnen Mitgliedstaaten auf 751 Personen begrenzt. Die Wahl dieser Personen erfolgt allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.

Rechtsvorschriften

Die wesentlichen Rechtsvorschriften, die für die Direktwahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland gelten, finden Sie im Infoblock auf der rechten Seite.

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge sind bis spätestens am 83. Tag vor der Wahl, also dem 18. März 2024, bis 18 Uhr bei der Bundeswahlleiterin einzureichen. Prinzipiell erfolgt die Wahl gemäß § 2 EuWG nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Diese können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Bundesländer aufgestellt werden. Die Entscheidung darüber ist von den an der Wahl teilnehmenden Parteien oder politischen Vereinigungen zu treffen. Jeder Wähler und jede Wählerin hat nur eine Stimme. Es werden keine Direktkandidaten gewählt. Somit ist auch eine Einteilung in Wahlkreise nicht erforderlich. Räumliche Wahleinheiten bilden im Land Niedersachsen oberhalb der Wahlbezirke die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Region Hannover.

Wahlalter

Entgegen der letzten Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments im Jahr 2019 können bei der kommenden Wahl erstmals Personen, die ihr sechzehntes Lebensjahr vollendet haben, wählen. Wahlberechtigt sind gemäß § 6 EuWG grundsätzlich alle Deutschen, die am Wahltag das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht aus besonderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Weitere Voraussetzungen und Varianten der Wahlberechtigung – etwa von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union – können § 6 EuWG entnommen werden.

Weitere Informationen zur Europawahl 2024 sind auch auf dem Internetauftritt der Bundeswahlleiterin abrufbar:

Flaggen   Bildrechte: DBT Simone M. Neumann
Aktuelle Rechtsvorschriften zur Europawahl 2024

Wahlerlass zur Europawahl 2024

  Wahlerlass.pdf
(PDF, 0,48 MB)

Wahlkalender zur Europawahl 2024

  Wahlkalender.pdf
(PDF, 0,06 MB)

Verzeichnis der Kreiswahlleitungen zur Europawahl 2024

  Verzeichnis der Kreiswahlleiter(innen) sowie ihrer Stellvertretungen EW 2024.pdf

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln