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Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag am 09.10.2022

Am 09.10.2022 fand in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag statt. Dieser Termin wurde von der Niedersächsischen Landesregierung am 06.10.2021 bestimmt.


Für die Landtagswahl können zwei Arten von Wahlvorschlägen eingereicht werden:

- Kreiswahlvorschläge, die sich jeweils auf das Gebiet eines Landtagswahlkreises beziehen

- Landeswahlvorschlag (auch "Landesliste" genannt), der sich auf das gesamte Bundesland bezieht.


Nach niedersächsischem Landeswahlrecht können Kreiswahlvorschläge von Parteien sowie von Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerbern bei den Kreiswahlleitungen eingereicht werden. Dabei dürfen Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber nur in einem Landtagswahlkreis kandidieren. Landeswahlvorschläge können ausschließlich von Parteien bei der Landeswahlleiterin eingereicht werden.


Die Einreichung muss für beide Arten von Wahlvorschlägen bis spätestens zum 01.08.2022, um 18:00 Uhr , schriftlich und im Original erfolgt sein. Eine Übersicht der erforderlichen Vordrucke erhalten Sie hier.


Zusätzlich müssen einige Parteien eine Wahlanzeige nach § 16 NLWG bis spätestens zum 04.07.2022, bis 18:00 Uhr, bei der Landeswahlleiterin stellen.


Die Landeswahlleiterin hat in ihrer Bekanntmachung vom 05.01.2022 die Feststellung getroffen, welche Parteien als sogenannte „privilegierte Parteien“ im Sinne des § 12 Abs. 4 NLWG von einer Wahlanzeigepflicht befreit sind. Die nicht darin genannten Parteien, die somit nicht die Voraussetzungen aus § 12 Abs. 4 NLWG erfüllen, müssen die Wahlanzeige einreichen.


In seiner Sitzung vom 16.12.2021 hat der Niedersächsische Landtag Änderungen an der Einteilung der Landtagswahlkreise beschlossen. Im Wesentlichen waren einige Landtagswahlkreise in deren räumlichen Zuschnitten anzupassen, um dem Grundsatz der Wahlgleichheit durch möglichst gleichgroße Landtagswahlkreise Rechnung zu tragen. Die Änderungen können dem Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes vom 16.12.2021 entnommen werden. Das Gesetz wurde am 21.12.2021 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl.) verkündet und ist nach Artikel 2 dieses Gesetzes somit am 22.12.2021 in Kraft getreten.


Die Einteilung der Landtagswahlkreise ergibt sich aus der Anlage zu § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes (NLWG).


Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt konkrete Hinweise zur Steigerung der IT-Sicherheit und zum Schutz der elektronischen Daten und Identitäten für Kandidierende und bereits politische Mandatstragende bereit. Unter IT-Sicherheit für Kandidierende und Mandatstragende können Sie neben dem IT-Sicherheitsleitfaden für Kandidierende bei Bundes- und Landeswahlen weitere Informationen abrufen.

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