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Kommunalwahlen am 11. September 2011
Durch Verordnung vom 26.07.2010 hat die Niedersächsische Landesregierung festgelegt, dass die Wahlen der Ratsfrauen und Ratsherren in den Gemeinden und Samtgemeinden, der Kreistagsabgeordneten und der Regionsabgeordneten am 11. September 2011 stattfinden. Kraft Gesetzes werden die Mitglieder der Stadtbezirksräte und der Ortsräte zusammen mit den Ratsfrauen und Ratsherren gewählt.
Endete die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten gleichzeitig mit der Wahlperiode der Kommunalvertretung am 31.10.2011, wurde der Wahltermin für diese Wahl (= Direktwahl) von der jeweiligen Vertretung (Kreistag, Stadt- und Gemeinderat) bestimmt.
Am 11.09.2011 wurde somit über die Zusammensetzung von etwa 2 220 kommunalen Vertretungen sowie in 114 Kommunen auch direkt über die jeweiligen Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten entschieden.
Endete die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten gleichzeitig mit der Wahlperiode der Kommunalvertretung am 31.10.2011, wurde der Wahltermin für diese Wahl (= Direktwahl) von der jeweiligen Vertretung (Kreistag, Stadt- und Gemeinderat) bestimmt.
Am 11.09.2011 wurde somit über die Zusammensetzung von etwa 2 220 kommunalen Vertretungen sowie in 114 Kommunen auch direkt über die jeweiligen Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten entschieden.
Die endgültigen Wahlergebnisse finden Sie auf dieser Seite zum Herunterladen. Zur grafischen Darstellung der Ergebnisse der Kreis- und Gemeindewahlen klicken Sie bitte hier.