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Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 28. September 2025

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für vier Jahre gewählt werden.

Als Wahltermin für die Wahl des 21. Deutschen Bundestages hat der Bundespräsident Sonntag, den 28. September 2025, bekanntgegeben.

Die Wahlen für die Vertreterversammlungen durften unabhängig von dem Wahltermin frühestens 29 Monate nach Beginn der Wahlperiode des Bundestages stattfinden, für die Bundestagswahl 2025 somit ab dem 27. März 2024. Die Wahlen für die Bewerber selbst durften frühestens 32 Monate nach Beginn der Wahlperiode durchgeführt werden, somit ab dem 27. Juni 2024 (§ 21 Absatz 3 Satz 4 Bundeswahlgesetz).

Kreiswahlvorschläge sind der Kreiswahlleiterin oder dem Kreiswahlleiter, Landeslisten der Landeswahlleiterin bis spätestens am 69. Tag vor der Wahl, also dem 21. Juli 2025, bis 18 Uhr schriftlich einzureichen. Prinzipiell erfolgt die Wahl gemäß § 1 des Bundeswahlgesetzes (BWG) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen; eine Erststimme für die Wahl von Kreiswahlvorschlägen und eine Zweitstimme für die Wahl von Landeswahlvorschlägen, auf denen die zur Wahl zugelassenen Parteien ihre Bewerberinnen und Bewerber benennen (Landeslisten).

Wahlberechtigt sind gemäß § 12 BWG grundsätzlich alle Deutschen, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht aus besonderen Gründen (etwa durch Richterspruch) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Weitere Voraussetzungen und Varianten der Wahlberechtigung – etwa von Deutschen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben – können § 12 BWG entnommen werden.

Die wesentlichen Rechtsvorschriften, die für die Wahl zum Deutschen Bundestag gelten, finden Sie im Infoblock auf der rechten Seite.


Weitere Informationen zu der Bundestagswahl 2025 finden Sie auf dem Internetauftritt der Bundeswahlleiterin.


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