Niedersächsische Landeswahlleiterin Niedersachsen klar Logo

Volksbegehren für gute Schulen in Niedersachsen

HANNOVER. Landeswahlleiter Volker Homuth hat den Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hermann Dinkla und den Ministerpräsidenten Christian Wulff informiert, dass ihm die Durchführung eines Volksbegehrens nach Artikel 48 der Niedersächsischen Verfassung in der vom Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetz vorgeschriebenen Weise angezeigt worden ist.

Das Volksbegehren läuft unter der Bezeichnung "Volksbegehren für gute Schulen in Niedersachsen".

Ziel des Volksbegehrens soll sein

  • an den Gymnasien und Gesamtschulen zum neunjährigen Bildungsweg bis zum Abitur zurückzukehren,
  • die Errichtung von Gesamtschulen dadurch zu erleichtern, dass die für sie festgesetzte Mindestgröße reduziert wird sowie
  • die bestehenden Vollen Halbtagsschulen zu erhalten.

Nach Durchführung des Anzeigeverfahrens hat der Landeswahlleiter das Muster für den Unterschriftenbogen des Volksbegehrens verbindlich festgelegt und den Initiatoren übermittelt.

Zum weiteren Verfahrensablauf hat der Landeswahlleiter auf Folgendes hingewiesen:

  • Nach Veröffentlichung des Volksbegehrens im Niedersächsischen Ministerialblatt können Unterschriftenlisten bei den Gemeinden zur Feststellung der Stimmberechtigung und zur Sammlung eingereicht werden.
  • Für die Abgabefrist läuft von diesem Zeitpunkt an eine Frist von sechs Monaten.
  • In diesem Zeitraum müssen 25.000 gültige Unterschriften bei den Gemeinden vorliegen.
  • Dies ist die Voraussetzung für die im Volksabstimmungsgesetz vorgesehene sog. Zulässigkeitsprüfung des Volksbegehrens durch die Niedersächsische Landesregierung. Werden innerhalb der Halbjahresfrist die 25.000 Unterschriften nicht erreicht oder der Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit von den Initiatoren nicht gestellt, ist das Volksbegehren erledigt.
  • Wird die Zulässigkeit von der Landesregierung verneint, kann der Niedersächsische Staatsgerichtshof angerufen werden.
  • Im Falle der Zulässigkeit erfolgt eine neue Bekanntmachung im Niedersächsischen Ministerialblatt.

Hiernach müssen innerhalb von sechs Monaten gültige Unterschriften von 10 Prozent der Wahlberechtigten bei der letzten Landtagswahl gesammelt werden, d.h. nach der Landtagswahl am 27.1.2008 608.730 Unterschriften.

Das Ergebnis des Volksbegehrens wird dann vom Niedersächsischen Landeswahlausschuss festgestellt.

Ein Muster des verbindlich festgelegten Unterschriftenbogens entnehmen Sie bitte der unten angefügten pdf-Fassung dieser Presseinformation.

 

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.11.2009
zuletzt aktualisiert am:
12.04.2010

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln