Artikel-Informationen
erstellt am:
13.11.2009
zuletzt aktualisiert am:
12.04.2010
HANNOVER. Landeswahlleiter Volker Homuth hat den Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hermann Dinkla und den Ministerpräsidenten Christian Wulff informiert, dass ihm die Durchführung eines Volksbegehrens nach Artikel 48 der Niedersächsischen Verfassung in der vom Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetz vorgeschriebenen Weise angezeigt worden ist.
Das Volksbegehren läuft unter der Bezeichnung "Volksbegehren für gute Schulen in Niedersachsen".
Ziel des Volksbegehrens soll sein
Nach Durchführung des Anzeigeverfahrens hat der Landeswahlleiter das Muster für den Unterschriftenbogen des Volksbegehrens verbindlich festgelegt und den Initiatoren übermittelt.
Zum weiteren Verfahrensablauf hat der Landeswahlleiter auf Folgendes hingewiesen:
Hiernach müssen innerhalb von sechs Monaten gültige Unterschriften von 10 Prozent der Wahlberechtigten bei der letzten Landtagswahl gesammelt werden, d.h. nach der Landtagswahl am 27.1.2008 608.730 Unterschriften.
Das Ergebnis des Volksbegehrens wird dann vom Niedersächsischen Landeswahlausschuss festgestellt.
Ein Muster des verbindlich festgelegten Unterschriftenbogens entnehmen Sie bitte der unten angefügten pdf-Fassung dieser Presseinformation.
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13.11.2009
zuletzt aktualisiert am:
12.04.2010