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Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems

Wer führt die Wahl durch?


Die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen fallen in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden und Samtgemeinden, deren Wahlämter wesentliche organisatorische Einzelaufgaben zu erfüllen haben. Hierzu zählen zum Beispiel die

  • Aufstellung und Führung der Wählerverzeichnisse,
  • Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihr Wahlrecht,
  • Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen,
  • Bestimmung und Einrichtung der Wahlräume (Wahllokale),
  • Berufung der Wahlvorstandsmitglieder und ihre Schulung,
  • Beschaffung der Stimmzettel,
  • Zusammenstellung der Wahlergebnisse aus den einzelnen Wahlbezirken,
  • Aufbewahrung der Wahlunterlagen.

Wichtige Maßnahmen und Entscheidungen müssen jedoch nicht von den Verwaltungsbehörden, sondern von unabhängigen Wahlorganen getroffen werden. Dies sind die Wahlleiterinnen und Wahlleiter in den Landkreisen, Gemeinden und Samtgemeinden, die für jedes Wahlgebiet (z.B. Landkreis, Gemeinde) zu bildenden Wahlausschüsse sowie die für den Wahltag zu berufenden Wahlvorstände.

Aufgabe der Wahlausschüsse ist vor allem die Prüfung und Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge und die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses.

Die Wahlvorstände sind in den Wahllokalen der einzelnen Wahlbezirke für den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe und die Feststellung der Wahlergebnisse verantwortlich.

Die Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände werden aus den Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlgebietes berufen; sie sind ehrenamtlich tätig. Zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes ist jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Im ganzen Land Niedersachsen werden für die Kommunalwahlen rund 66 000 ehrenamtlich tätige Personen benötigt.

Wer darf wählen?

Wer kann gewählt werden?

Wer kann Wahlvorschläge aufstellen?

Wie kommt man auf einen Wahlvorschlag?

Wie wird gewählt?

Wie wird gezählt?

Wo wird gewählt?

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